Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

REMES Dynamics — App-Entwicklung & Software-Dienstleistungen

Stand: 24.09.2026 (v4) | Anbieter: REMES Dynamics, Mesut Altuntas, Rainlenstraße 4, 72770 Reutlingen

Kontakt: info@remesdynamics.de (allgemein), support@remesdynamics.de (Fragen zu Apps) | Gewerbe: Einzelunternehmen, Reutlingen


§ 1 Geltungsbereich

1.1 Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen REMES Dynamics (nachfolgend "Anbieter") und seinen Kunden über die Entwicklung, Lieferung, Lizenzierung und Wartung von Software, mobilen Applikationen (Apps), KI-Systemen und zugehörigen Dienstleistungen.

1.2 Abweichende Bedingungen des Kunden werden nur wirksam, wenn der Anbieter ihnen schriftlich zustimmt.

1.3 Bei App-Verkäufen über den Google Play Store / Apple App Store gelten zusätzlich die jeweiligen Store-Bedingungen. Für den Store-Erwerb gilt diese AGB, soweit die Store-Bedingungen nichts Abweichendes regeln.

1.4 Verträge mit Unternehmern (B2B) und Verträge mit Verbrauchern werden nachfolgend getrennt geregelt, wo gesetzliche Unterschiede bestehen. "Unternehmer" ist eine natürliche oder juristische Person, die bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt; "Verbraucher" ist eine natürliche Person, die zu Zwecken handelt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB).

§ 2 Leistungen

2.1 Der Anbieter entwickelt und liefert Software nach dem vereinbarten Funktionsumfang ("Leistungsbeschreibung"). Der Funktionsumfang ergibt sich aus der Auftragsbestätigung, dem Angebot oder der Produktbeschreibung.

2.2 Der Kunde erkennt an, dass Software nach dem Stand der Technik entwickelt wird und dass das Vorhandensein geringfügiger Fehler, die die Funktionsfähigkeit nicht wesentlich beeinträchtigen, keinen Mangel darstellt.

2.3 Keine Rechts-, Steuer- oder medizinische Beratung. Alle von der Software erzeugten Ausgaben, Berechnungen, Analysen und Empfehlungen dienen ausschließlich der Information. Sie ersetzen keine fachkundige Beratung (Rechtsanwalt, Steuerberater, Arzt). Der Kunde trifft Entscheidungen auf eigene Verantwortung. Der entsprechende Hinweis ist in der Software dauerhaft eingeblendet und Bestandteil des Vertrags.

2.4 Berechnungsweg-Angaben (Rechenweg, Quellen, Stichtage) werden in der Software angezeigt; ohne solche Angaben gelten die Ausgaben als unverbindliche Schätzwerte.

2.5 Eigene Prüfpflicht: Der Kunde ist verpflichtet, die in der Software dauerhaft eingeblendeten Hinweise (Informationscharakter, keine Beratung, Verwendungsbeschränkungen) vor der Nutzung kostenpflichtiger Funktionen zur Kenntnis zu nehmen. Vor der erstmaligen Nutzung jeder kostenpflichtigen Funktion mit rechtlichem, steuerlichem oder medizinischem Bezug bestätigt der Kunde durch aktive Checkbox-Betätigung (Clickwrap), dass er den Informationscharakter der Ausgaben zur Kenntnis genommen hat und keine fachkundige Beratung ersetzt wird. Ohne diese Bestätigung ist die Nutzung der betroffenen Funktion technisch gesperrt. Die Bestätigung kann zusammen mit der Zustimmung nach § 10.3 vor dem Kauf eingeholt werden. Sie wird mit Zeitpunkt und Fassung der bestätigten Hinweise nachweisbar gespeichert; bei Käufen über einen App-Store zusammen mit dem Kauf beim Store-Betreiber (pseudonyme Kennung und Fassungsnummer, abrufbar über die Bestellnummer). Die Nutzung der Software trotz dieser Hinweise erfolgt in eigenverantwortlicher Selbstgefährdung des Kunden und begründet mitwirkendes Verschulden im Sinne des § 254 BGB (siehe § 11).

2.6 Keine Rechtsdienstleistung (RDG): Die Software erbringt keine Rechtsdienstleistung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG). Sie stellt ausschließlich allgemeine, automatisiert generierte Informationen bereit, die keine Prüfung des Einzelfalls durch eine zugelassene Person (insbesondere Rechtsanwalt, Steuerberater oder Arzt) ersetzen. Die Software unterstützt den Kunden bei der Strukturierung eigener Angaben und Berechnungen auf Basis der vom Kunden eingegebenen Daten.

§ 3 Pflichten des Kunden

3.1 Der Kunde ist verpflichtet, die Software bestimmungsgemäß zu nutzen und die dokumentierten Einsatzzwecke einzuhalten.

3.2 Der Kunde stellt sicher, dass die Software nicht für Entscheidungen mit erheblichen finanziellen oder rechtlichen Konsequenzen verwendet wird, ohne dass die Ergebnisse durch fachkundige Dritte geprüft wurden.

3.3 Der Kunde meldet festgestellte Mängel unverzüglich in Textform.

§ 4 Vergütung

4.1 Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot bzw. den Store-Preisen. Alle Preise verstehen sich bei Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) ohne Umsatzsteuer-Ausweis.

4.2 Entwicklungsaufträge: 40 % Anzahlung bei Auftragserteilung, 60 % nach Abnahme, sofern nicht anders vereinbart.

§ 5 Abnahme

5.1 Bei Entwicklungsaufträgen hat der Kunde die Software innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung zu prüfen und abzunehmen oder schriftliche Mängelanzeige zu erstatten.

5.2 Unterlässt der Kunde die Prüfung ohne Mängelanzeige, gilt die Software als abgenommen.

§ 6 Gewährleistung

6.1 Für Unternehmer (B2B): Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt einheitlich 12 Monate ab Ablieferung. Dies gilt für Software, digitale Produkte und Dienstleistungen gleichermaßen. Sollten künftig auch Hardware-Produkte (z. B. gesonderte Zubehör-Lieferungen) Vertragsgegenstand sein, gilt die 12-Monats-Frist entsprechend, sofern der Kunde Unternehmer ist.

6.2 Für Verbraucher: Es gilt das gesetzliche Mängelhaftungsrecht. Für Waren (Hardware) beträgt die Verjährungsfrist 2 Jahre ab Ablieferung (§ 438 BGB) und kann in AGB nicht verkürzt werden. Für digitale Produkte (Software, Apps) gelten die §§ 327 ff. BGB mit einer Verjährungsfrist von ebenfalls 2 Jahren; der Anbieter stellt während dieses Zeitraums erforderliche Updates einschließlich Sicherheitsupdates zur Verfügung, soweit vertraglich vereinbart (§ 327e BGB).

6.3 Mängelansprüche setzen voraus, dass der Kunde die Software bestimmungsgemäß und unter Einhaltung der Systemvoraussetzungen nutzt.

6.4 Keine Gewährleistung besteht für:

§ 7 Haftung

7.1 Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach den gesetzlichen Vorschriften bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz.

7.2 Für Unternehmer (B2B): Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur für Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, höchstens auf die Höhe der vom Kunden für die jeweilige Leistung gezahlten Vergütung. Zusätzlich ist die Haftung der Höhe nach begrenzt auf 500 € je Schadensfall und auf 1.000 € je Kalenderjahr (Summierung je Kunde), unbeschadet der Begrenzung auf die gezahlte Vergütung — der niedrigere Betrag gilt. Die Haftung für Vermögensschäden (auch Folgeschäden wie entgangener Gewinn, Datenverlust oder Folgen falscher Berechnungsergebnisse) ist im Übrigen ausgeschlossen. Der Ausschluss der Haftung für grobe Fahrlässigkeit ist auch gegenüber Unternehmern ausgeschlossen, soweit eine Kardinalpflicht verletzt wird; außerhalb von Kardinalpflichten kann die Haftung für grobe Fahrlässigkeit B2B auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt werden. Nicht als Kardinalpflicht gilt insbesondere die Pflicht zur Erzielung eines bestimmten wirtschaftlichen, steuerlichen oder rechtlichen Ergebnisses durch die Nutzung der Software (siehe § 2.3). Kardinalpflicht ist ausschließlich die Pflicht zur ordnungsgemäßen, vereinbarungsgemäßen Bereitstellung der Software selbst.

7.3 Für Verbraucher: Haftungsausschlüsse und -begrenzungen für Schäden aus Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei grobem Verschulden des Anbieters sind unwirksam und finden keine Anwendung (§ 309 Nr. 7 BGB). Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

7.4 Der Kunde ist für den rechtlichen Einsatz der Software (z. B. Verwendung der Berechnungsergebnisse in behördlichen oder gerichtlichen Verfahren) selbst verantwortlich.

7.5 Datenschutz: Der Anbieter haftet für eigene DSGVO-Verstöße nur im gesetzlich zulässigen Umfang; eine Haftung für Folgeschäden aus vom Kunden selbst verursachten Konfigurations- oder Nutzungsfehlern ist ausgeschlossen.

§ 8 Nutzungsrechte

8.1 Dem Kunden wird das nicht-exklusive, nicht übertragbare Recht eingeräumt, die Software im vereinbarten Umfang zu nutzen.

8.2 Der Kunde darf die Software nicht dekompilieren, zurückentwickeln oder weiterverkaufen, außer soweit gesetzlich zwingend gestattet.

8.3 Alle geistigen Eigentumsrechte an der Software verbleiben beim Anbieter, es sei denn, eine Übereignung ist ausdrücklich schriftlich vereinbart.

§ 9 Daten & Datenschutz

9.1 Die Software verarbeitet personenbezogene Daten nur, soweit dies für die Vertragsdurchführung erforderlich ist. Details: Datenschutzerklärung (verfügbar unter remesdynamics.de/datenschutz.html sowie für jede App in der App selbst).

9.2 Die Apps verarbeiten die Eingaben des Kunden grundsätzlich nur lokal auf dessen Gerät. Soweit der Anbieter selbst Daten verarbeitet, nutzt er Infrastruktur innerhalb der EU, soweit technisch möglich. Kaufdaten verarbeitet der jeweilige Store-Betreiber; die Website wird bei GitHub Pages gehostet (siehe Datenschutzerklärung).

§ 10 Widerrufsrecht für Verbraucher (digitale Produkte)

10.1 Grundsatz: Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen zu (§ 355 BGB). Dieses Widerrufsrecht kann durch diese AGB nicht ausgeschlossen, sondern nur nach Maßgabe der gesetzlichen Vorgaben zum Erlöschen gebracht werden.

10.2 Erlöschen bei kostenpflichtigen digitalen Produkten (§ 356 Abs. 5 BGB): Das Widerrufsrecht erlischt, wenn

10.3 Kostenpflichtige Funktionen: Die Zustimmung nach 10.2 wird bei jedem Kauf bzw. der Freischaltung kostenpflichtiger Funktionen (In-App-Käufe, Lizenzen, Pro-Versionen) eingeholt (Checkbox, ohne die der Kauf nicht gestartet werden kann). Nach dem Kauf stellt die App eine Kaufbestätigung mit Vertragsinhalt, Bestellnummer und dem Wortlaut der Zustimmung bereit, die jederzeit in der App abrufbar ist und als PDF gespeichert werden kann (dauerhafter Datenträger nach 10.2 c). Die Aktivierung, Freischaltung oder erstmalige Nutzung der kostenpflichtigen Funktion gilt als Beginn der Ausführung des Vertrages. Nach wirksamer Zustimmung und begonnener Ausführung besteht kein Widerrufsrecht mehr.

10.4 Nicht vorgefertigte Leistungen: Bei individuell erstellten Softwareentwicklungen und Dienstleistungen, die nicht vorgefertigt sind und deren Ausführung eine individuelle Fertigstellung erfordert und vom Kunden maßgeblich beeinflusst wird, besteht gemäß § 356 Abs. 4 BGB kein Widerrufsrecht, sobald der Anbieter — mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden — mit der Ausführung begonnen hat.

10.5 Store-Käufe: Bei Käufen über den Google Play Store / Apple App Store richtet sich das Widerrufsrecht und die Rückerstattung zusätzlich nach den Store-Bedingungen des jeweiligen Betreibers. Die Bestätigungen nach 10.2 werden in der App vor dem Store-Bezahlprozess eingeholt. Rückerstattungen, die der Store-Betreiber nach seinen eigenen Richtlinien gewährt, bleiben unberührt.

10.6 Kein Widerrufsrecht besteht ferner gemäß § 312g Abs. 2 BGB bei Verträgen mit Unternehmern (B2B) — das Widerrufsrecht gilt ausschließlich für Verbraucher.

§ 11 Mitwirkendes Verschulden / Eigenverantwortliche Selbstgefährdung

11.1 Die Software enthält dauerhaft sichtbare Hinweise auf ihren rein informativen Charakter (§ 2.3). Werden diese Hinweise ignoriert und die Software gleichwohl als Grundlage rechtlicher, finanzieller oder medizinischer Entscheidungen verwendet, so liegt darin ein mitwirkendes Verschulden des Kunden im Sinne des § 254 BGB.

11.2 Der Anteil des Mitverschuldens wird im Streitfall nach den Grundsätzen des § 254 BGB bemessen; der Schadensersatzanspruch des Kunden kann dadurch anteilig oder — in Ausnahmefällen vollständiger Eigenverantwortung — bis auf null reduziert werden (vgl. BGH, Urteil vom 28.04.2015 — VI ZR 206/14).

11.3 Grenze des Schutzes: Ein Mitverschulden des Kunden mindert oder beseitigt die Haftung des Anbieters nur für Schadensfolgen der eigenen Verwendungsentscheidung. Es lässt das Bestehen von Sachmängeln unberührt: Rechnet die Software objektiv fehlerhaft (z. B. falscher Rechenweg, fehlerhafte Formel), liegt ein Mangel des Anbieters vor, den der Hinweis in der App nicht heilt. Der Anbieter stellt deshalb sicher, dass Berechnungslogik, Formeln und Quellen in der Software korrekt und nachvollziehbar (§ 2.4) dokumentiert sind.

11.4 Diese Regelung gilt ergänzend zu den Haftungsbegrenzungen des § 7; sie führt zu keiner über § 7 hinausgehenden Haftung des Anbieters.

§ 12 Schlussbestimmungen

12.1 Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform.

12.2 Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist — soweit zulässig — Reutlingen.

12.3 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt (Salvatorische Klausel / geltungserhaltende Reduktion).

12.4 Diese AGB werden dem Kunden vor Vertragsschluss in Textform zur Verfügung gestellt (Link in der Store-Beschreibung, in den App-Einstellungen und im Kaufdialog der App, bei Direktvertrieb mit ausdrücklicher Zustimmung). Bei größeren B2B-Aufträgen empfiehlt sich eine anwaltliche Prüfung dieser AGB im Einzelfall.